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Oldtimer – Wertdefinitionen
Marktwert
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am
Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt
geschätzte Betrag bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich
dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist
somit MwSt. neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die
schwerpunktmässig gewerblich vertrieben werden, fließen auch
der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse
(ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den
Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung
(Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als festgesetzter
Preis im Sinne von §57 VVG (VVG = Versicherungsvertragsgesetz).
Der Marktwert ist MwSt. neutral.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem
Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er ist der Betrag, den der
Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein
gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei
ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien
Markt zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten
Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der
Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen
gewerblichen Handels (inkl. MwSt.) - dafür bezahlt werden muss.
Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten)
berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der
Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die
Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert ist der Betrag, den das Fahrzeug an
Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen
(Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises
(Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der
Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.
Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und
langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber
nicht die Marktsituation wieder, bedingt dadurch, dass sich bei einem
Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur
selten erzielen lassen.
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